Das Bürokauffrau / Bürokaufmann Berichtsheft
Ohne Berichtsheft keine Zulassung zur Abschlussprüfung
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Schon wieder Berichtsheft schreiben! Wer ist davon nicht genervt? Aber es nützt alles nichts, das Führen des Berichtsheftes ist Pflicht laut Berufsbildungsgesetz. Also Augen zu und durch, mit jedem Tag den man geschrieben hat, rückt das Ende der Ausbildung näher. |
Die Auszubildenden sind verpflichtet, Ausbildungsnachweise zu führen (BBiG). Die Kosten trägt der Betrieb. Der Arbeitgeber hat die Eintragungen zu überprüfen und abzuzeichnen.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann bis zum Tage der letzten Prüfungsleistung widerrufen werden, wenn Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) nicht geführt worden sind und auf Verlangen der Kammer bzw. des Prüfungsausschusses nicht vorgelegt werden können. Wenn keine Berichtshefte geführt worden sind, kann eine Zulassung zur Abschlussprüfung nicht erfolgen.
Führen des Berichtsheftes
Die Ausbildungsnachweise sind wöchentlich zu führen (IHK Köln). In anderen Kammern können andere Zeiträume vorgeschrieben sein. Am besten fragt man bei der zuständigen Kammer nach. In das Berichtsheft sollte man auf jeden Fall nur das eintragen, was man wirklich gemacht hat. In Streitfällen hat das Berichtsheft große Beweiskraft für die Ordnungsmäßigkeit der Ausbildung.
Tipp: Das Berichtsheft als kostengünstige Software zum Pflegen der Ausbildungsnachweise einsetzen, oder Das Berichtsheft Online kostenlos nutzen.
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