Der Kaufmann / die Kauffrau
Der Unterschied zwischen Kaufmann und kaufmännicher Angestellter
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Im täglichen Sprachgebrauch ist es üblich, diejenigen Mitarbeiter eines Unternehmens, die kaufmännische Tätigkeiten ausüben, als "Kaufleute" zu bezeichnen. Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist dagegen nur derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt. (§ 1 HGB) |
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Als Handelsgewerbe gilt eine selbständige auf Dauer angelegte, nach außen erkennbare Tätigkeit. Diese Tätigkeit muss mit der Absicht Gewinn zu erzielen betrieben werden. Jeder Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordet, ist ein Handelsgewerbe. Für Kaufleute gilt das Handelsgesetzbuch (HGB).
Es wird hier unterschieden zwischen Istkaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann.
Für Nichtkaufleute hingegen gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
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