Sonderurlaub - Wie viel Sonderurlaub steht Ihnen zu?
Wer hat Anspruch auf Sonderurlaub?
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Neben dem normalen Urlaub gibt es auch noch Sonderurlaub. Die Frage, wer wann Anspruch auf Sonderurlaub hat ist jedoch kaum eindeutig zu klären. Diese Seite gibt jedoch einen kleinen Überblick darüber. Im Einzelfall sollte man sich jedoch immer an die Personalabteilung im eigenen Unternehmen wenden. Eines jedoch vorweg, Sonderurlaub bekommen Sie nicht, weil Sie Ihren Urlaub auf Teneriffa oder in der Karibik verbringen möchten, sondern aus einem wichtigen Grund. |
Gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub
Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht nicht. Der Arbeitgeber ist daher grundsätzlich nicht verpflichtet, Sonderurlaub zu gewähren.
Nach § 616 BGB wird der Arbeitgeber allerdings verpflichtet, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitspflicht freizustellen, wenn er für eine "verhältnismäßig" nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund schuldlos an der Arbeitsleistung gehindert wird.
Besondere persönliche Gründe für Sonderurlaub
Die Umstände die diese Freistellung rechtfertigen sind allerdings umstritten. Des Öfteren werden als Gründe angegeben: Schwere Erkrankung/Tod eines nahen Angehörigen, Pflege eines erkrankten Kindes, eigene Eheschließung, Erfüllung religiöser Pflichten, Niederkunft der Ehefrau, Teilnahme an seltener Familienfeier, teilweise auch Umzug.
Tarifverträge ergänzen die Regelung zum Sonderurlaub
Die genauen Regelungen sind oft in Tarifverträgen zu finden. Unabhängig von diesen Regelungen ist Bildungsurlaub, der in vielen Bundesländern aufgrund spezieller Weiterbildungsgesetze gewährt wird.
Sonderurlaub und Krankheit
Im Krankheitsfalle muss der unbezahlte Sonderurlaub nicht angetreten werden, da sich (Sonder-)Urlaub und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ausschließen. Es besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Bei bezahltem Sonderurlaub ist an Stelle des Urlaubsentgeltes an den Tagen der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung zu leisten. Unbezahlter Sonderurlaub unterliegt nicht dieser Regel; ein Arbeitnehmer, der sich ohne Vergütung von der Arbeitspflicht hat befreien lassen, kann keine Entgeltfortzahlung verlangen, wenn er während dieser Zeit erkrankt
Für Wohnungswechsel oder Heirat Sonderurlaub?
Bei Wohnungswechsel oder Hochzeit hat ein Arbeitnehmer nicht grundsätzlich Anspruch auf Sonderurlaub es kommt aber darauf an, was im Arbeits- oder Tarifvertrag dazu steht.
Sonderurlaub bei Krankheit des Kindes
Ein Freistellungsanspruch steht auch allen Eltern/Alleinerziehenden zu, deren Kind/er noch nicht zwölf Jahre alt bzw. behindert ist/sind (§ 45 Abs. 1 SGB V). Der Sonderurlaub ist allerdings unbezahlt.
Für den Anspruch ist nicht mehr erforderlich, dass der Arbeitnehmer Versicherter im Sinne des Gesetzes ist (Abs. 5 der genannten Vorschrift).
Der Anspruch ist beschränkt auf 10 Tage pro Kind und Jahr bzw. 20 Tage für Alleinerziehende.
Tipps:
Informationen zum Thema Reisen und Urlaub: Ferienhaus Ostsee, Spiekeroog, Urlaub Ostsee
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